Kunsthaus Zürich

300px Das Kunsthaus Zürich ist mit 11'500 Quadratmeter Ausstellungsfläche das grösste Kunstmuseum der Schweiz. Es besteht aus einem vierteiligen Gebäudekomplex, dem alten, dreiteiligen Gebäudetrakt Moserbau, Bührlesaal und Müllerbau sowie dem 2021 eröffneten Erweiterungsbau von Chipperfield Architects Berlin. Die Bauten säumen, wie das in unmittelbarer Nähe liegende Schauspielhaus Zürich, den Heimplatz der Stadt Zürich. Das Kunstmuseum beherbergt eine der grössten Kunstsammlungen des Landes, besitzt die umfangreichste Sammlung von Werken des Schweizer Bildhauers, Malers und Grafikers Alberto Giacometti sowie eine der bedeutsamsten des Dadaismus. Zudem gehört dem Museum der repräsentativste Bestand an Gemälden von Edvard Munch ausserhalb Norwegens.

Der Verein ''Zürcher Kunstgesellschaft'' betreibt das Museum und ist Eigentümer der Kunstsammlung. Er ging im Sommer 1896 aus der Fusion der ''Zürcher Künstlergesellschaft'' und des ''Vereins Künstlerhaus'' hervor. Von der Stadt Zürich wird die Zürcher Kunstgesellschaft seit der Eröffnung des Chipperfield Erweiterungsbaus mit einem jährlichen Betriebsbeitrag von 13,3 Millionen Schweizer Franken unterstützt. Die Betreiberin des Hauses hat 2025 fast 6 Millionen Franken Schulden. Der Präsident ist Philipp Hildebrand.

Die ''Vereinigung Zürcher Kunstfreunde'' wurde 1917 gegründet, «mit dem Ziel, das Kunstleben in der Limmatstadt zu fördern», insbesondere mit dem «Ankauf von Werken, die dem Kunsthaus Zürich zur Ergänzung und zum Ausbau seiner […] Sammlung als Dauerleihgaben zur Verfügung gestellt werden.»

Die ''Stiftung Zürcher Kunsthaus'', gegründet 1954, ist die Eigentümerin der Liegenschaften. Sie überlässt diese der ''Zürcher Kunstgesellschaft'' kostenlos. Von der Stadt Zürich erhält sie – Stand 2025 – einen jährlichen Beitrag von fast 5 Millionen Schweizer Franken.

Bereits vor und insbesondere mit dem Einzug der seit Jahrzehnten umstrittenen Privatsammlung des Rüstungsindustriellen Emil G. Bührle in den Erweiterungsbau im Oktober 2021 entbrannte eine heftige, weltweit geführte Debatte. In der Folge musste die Zürcher Kunstgesellschaft den Dauerleihvertrag von 2012 offenlegen und 2022 mit der Stiftung Emil G. Bührle einen neuen aushandeln. Im neuen Subventionsvertrag 2022 mit der Stadt Zürich ist das Einhalten der Washingtoner Prinzipien sowie der Folgeerklärungen explizit geregelt. Der Historiker Raphael Gross, 2023 von der Stadt, dem Kanton und der Zürcher Kunstgesellschaft beauftragt, die stiftungsinterne Provenienzforschung der Sammlung Bührle zu überprüfen, hält im Juli 2024 fest, dass diese nicht ausreiche, um die von der Kunstgesellschaft Zürich und ihren Zuwendungsgebern im Subventionsvertrag festgelegten Massstäbe zu erfüllen. So stellte Gross unter anderem fest, dass bei 62 Werken mit jüdischem Vorbesitz im Zeitraum 1933 bis 1945 noch weitere Forschungsleistung zu erbringen sei. Veröffentlicht in Wikipedia
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Veröffentlicht: Zürich : Kunsthaus Zürich, 1977
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