Deutsches Reich Reichsarbeitsministerium. (1920). Anhaltspunkte für die Beurteilung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (E. M.): Nach dem Reichsverordnungsgesetz vom 12. Mai 1920. Reichsarbeitsministerium.
Chicago ZitierstilDeutsches Reich Reichsarbeitsministerium. Anhaltspunkte Für Die Beurteilung Der Minderung Der Erwerbsfähigkeit (E. M.): Nach Dem Reichsverordnungsgesetz Vom 12. Mai 1920. [Berlin]: Reichsarbeitsministerium, 1920.
MLA ZitierstilDeutsches Reich Reichsarbeitsministerium. Anhaltspunkte Für Die Beurteilung Der Minderung Der Erwerbsfähigkeit (E. M.): Nach Dem Reichsverordnungsgesetz Vom 12. Mai 1920. Reichsarbeitsministerium, 1920.
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