
Deutschland <Deutsches Reich> / Reichfinanzministerium. (1937). Gesetz über eine Steuer der Personen, die nicht zur Erfüllung der zweijährigen aktiven Dienstpflicht einberufen werden (Wehrsteuer) (WehrStG) vom 20. Juli 1937: Und Erste Wehrsteuerdurchführungsverordnung (Erste WehrStDVO) vom 20. Juli 1937. Lehmann.
Chicago Style (17th ed.) CitationDeutschland <Deutsches Reich> / Reichfinanzministerium. Gesetz über Eine Steuer Der Personen, Die Nicht Zur Erfüllung Der Zweijährigen Aktiven Dienstpflicht Einberufen Werden (Wehrsteuer) (WehrStG) Vom 20. Juli 1937: Und Erste Wehrsteuerdurchführungsverordnung (Erste WehrStDVO) Vom 20. Juli 1937. Berlin: Lehmann, 1937.
MLA (8th ed.) CitationDeutschland <Deutsches Reich> / Reichfinanzministerium. Gesetz über Eine Steuer Der Personen, Die Nicht Zur Erfüllung Der Zweijährigen Aktiven Dienstpflicht Einberufen Werden (Wehrsteuer) (WehrStG) Vom 20. Juli 1937: Und Erste Wehrsteuerdurchführungsverordnung (Erste WehrStDVO) Vom 20. Juli 1937. Lehmann, 1937.