
Deutsches Reich. (1932). Die Verfassung des Deutschen Reichs vom 11. August 1919: Den Schülern und Schülerinnen zur Schulentlassung ; die Änderungen bis zum 1. August 1932 sind berücksichtigt. Verl. der Reichsdr.
Citação norma ChicagoDeutsches Reich. Die Verfassung Des Deutschen Reichs Vom 11. August 1919: Den Schülern Und Schülerinnen Zur Schulentlassung ; Die Änderungen Bis Zum 1. August 1932 Sind Berücksichtigt. Berlin: Verl. der Reichsdr, 1932.
Citação norma MLADeutsches Reich. Die Verfassung Des Deutschen Reichs Vom 11. August 1919: Den Schülern Und Schülerinnen Zur Schulentlassung ; Die Änderungen Bis Zum 1. August 1932 Sind Berücksichtigt. Verl. der Reichsdr, 1932.
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