
Deutsches Reich Reichsfinanzministerium. (1936). Verdingungsordnung für Leistungen: (ausgenommen Bauleistungen) ; VOL ; A. Allgemeine Bestimmungen für die Vergebung von Leistungen ; B. Allgemeine Bedingungen für die Ausführung von Leistungen. Reichsdr.
Styl cytowania ChicagoDeutsches Reich Reichsfinanzministerium. Verdingungsordnung Für Leistungen: (ausgenommen Bauleistungen) ; VOL ; A. Allgemeine Bestimmungen Für Die Vergebung Von Leistungen ; B. Allgemeine Bedingungen Für Die Ausführung Von Leistungen. Berlin: Reichsdr, 1936.
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