
Deutschland Reichsfinanzministerium. (1937). Gesetz über eine Steuer der Personen, die nicht zur Erfüllung der zweijährigen aktiven Dienstpflicht einberufen werden (Wehrsteuer): (WehrStG) vom 20. Juli 1937 ; erste Wehrsteuerdurchführungsverordnung ; (erste WehrStDVD) vom 20. Juli 1937. Reichsdruckerei.
Style de citation ChicagoDeutschland Reichsfinanzministerium. Gesetz über Eine Steuer Der Personen, Die Nicht Zur Erfüllung Der Zweijährigen Aktiven Dienstpflicht Einberufen Werden (Wehrsteuer): (WehrStG) Vom 20. Juli 1937 ; Erste Wehrsteuerdurchführungsverordnung ; (erste WehrStDVD) Vom 20. Juli 1937. Berlin: Reichsdruckerei, 1937.
Style de citation MLADeutschland Reichsfinanzministerium. Gesetz über Eine Steuer Der Personen, Die Nicht Zur Erfüllung Der Zweijährigen Aktiven Dienstpflicht Einberufen Werden (Wehrsteuer): (WehrStG) Vom 20. Juli 1937 ; Erste Wehrsteuerdurchführungsverordnung ; (erste WehrStDVD) Vom 20. Juli 1937. Reichsdruckerei, 1937.