Die weisse Rose / ein Film von Michael Verhoeven. [Regie: Michael Verhoeven; Drehbuch: Michael Verhoeven und Mario Krebs; Kamera: Axel de Roche; Darst.: Lena Stolze u.v.a.; Red. HR: Hans Prescher]

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Opis bibliograficzny
organizacja autorów:Hessischer Rundfunk (Organ wydający)
CCC Filmkunst (Organ wydający)
Filmverlag der Autoren (Organ wydający)
Kolejni autorzy:Verhoeven, Michael (Współpracownik)
Krebs, Mario (Współpracownik)
Roche, Axel de (Współpracownik)
Prescher, Hans (Redaktor)
Stolze, Lena (Narrator)
Verhoeven, Michael (Dyrektor)
Format: DVD
Język:German
Wydane:[München] : Sentana Filmproduktion, 1982
Hasła przedmiotowe:
Spis treści
Im Sommer 1942 findet sich an der Münchener Universität um Hans und Sophie Scholl eine Gruppe von Studierenden zusammen, die in den kommenden Monaten mit Wandparolen und insgesamt sechs Flugblättern zum Sturz des NS-Systems und zum "passiven Widerstand" gegen Hitlers verbrecherischen Krieg aufruft. Zugleich versuchen ihre Mitglieder, Kontakte in andere Städte auszubauen. Als Hans und Sophie Scholl am 18. Februar 1943 Hunderte von Flugblättern in den Lichthof des Münchener Universitätsgebäudes werfen, werden sie entdeckt und der Gestapo übergeben. Die führenden Mitglieder der Weißen Rose werden verhaftet und zum Tode verurteilt. Insgesamt geraten vor allem in München und Hamburg mehr als 40 Menschen für längere Zeit in Haft. 16 von ihnen werden ermordet oder in den Tod getrieben.
"Verhoeven macht in seiner Rekonstruktion Schluß mit verklärenden oder diffamierenden Thesen über die Gruppe, er befreit sie vom Ruch des politischen Sektierertums und der schwärmerischen Todessehnsucht und deutet das Handeln dieser jungen Leute als klare politische Vernunft. Die Aktualität des Themas Widerstand ist ungebrochen und der kritische Ansatz gegen Ja-Sager, schweigende Intellektuelle und Mitläufer noch immer von Bedeutung." (film-dienst)
Im Abspann geben die Drehbuchautoren Verhoeven/Krebs mit Datum 25.11.1982 eine 6-Punkte-Erklärung zur Rechtsauffassung des BGH in Sachen Bestandskraft von Volksgerichtshofurteilen ab. Punkt 6 im Zitat: "Bislang haben noch keine Bundesregierung und kein Bundestag sich dazu entschließen können, sämtliche Urteile des Volksgerichtshofs per Gesetz zu annulieren."
Diesem Desiderat folgte man mit Gesetzesbeschluß erst im Jahre 1998. Alle Urteile des Volksgerichtshofs und der Standgerichte wurden durch das "Gesetz zur Aufhebung nationalsozialistischer Unrechtsurteile in der Strafrechtspflege" (NS-AufhG) pauschal aufgehoben.