Die 12 Nürnberger Nachfolgeprozesse : [mehrteilige] Filmdokumentation. DVD 3, Der "OKW"-Prozess : Fall 12 / eine Dokumentation von Bengt von Zur Mühlen. [Regieassistenz und Kommentar: Carsten Kaltner; Red. und Übersetzung: Andreas von Klewitz; Sprecher: Detlef Bruns; Mitarb.: Jeannine Peka u.a.; Gesamtleitung: Bengt von Zur Mühlen] / Gesamtleitung: Bengt von zur Mühlen

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Bibliographic Details
Published in:Die 12 Nürnberger Nachfolgeprozesse [Bildtonträger] DVD 3
Other Authors:Klewitz, Andreas von (Contributor)
Peka, Jeanne (Contributor)
Bruns, Detlef (Narrator)
Format: DVD
Language:German
Published:Potsdam-Babelsberg : Chronos-Media, 1998
Table of Contents
Alle dreizehn Angeklagten im zwölften und letzten Prozess gegen das Oberkommando der Wehrmacht, an der Spitze Generalfeldmarschall Wilhelm von Leeb, werden beschuldigt, Angriffskriege geplant und geführt zu haben. Das Beweismaterial zeigt auch, dass viele von ihnen den Hauptkonferenzen beigewohnt haben, in denen Hitler seine Absichten erklärt hat, Polen, Holland, die Sowjetunion und andere Länder zu überfallen. Die Armeen haben an der Deportation von Tausenden von Zivilisten zur Zwangsarbeit teilgenommen. Außerdem haben die SS-Einsatzgruppen die Ermordung von über einer Million Juden an der Ostfront nur in Zusammenarbeit mit der Armee ausführen können, da diese sie ernährte, transportierte und unterbrachte. Es werden zwei lebenslängliche und neun befristete Freiheitsstrafen ausgesprochen. Wilhelm Leeb erhält drei Jahre Gefängnis und wird unter Anrechnung der Untersuchungshaft entlassen.
DVD 3 enth. auch: Der "Geiselmord-Prozess" (Fall 7); Laufzeit ca. 20 Min. sowie "Der Prozess gegen das Wirtschafts-Verwaltungshauptamt der SS" (Fall 4); Laufzeit ca. 38 Min.
Im sogenannten "Geiselmord-Prozess" oder Prozess gegen die Südost-Generale sind zwölf Armeeführer wegen Kriegsverbrechen angeklagt, die sie während der deutschen Besetzung von Jugoslawien, Albanien und Griechenland begangen haben. Der wichtigste Anklagepunkt gegen alle Angeklagten ist ihre Verantwortlichkeit für die Tötung von vielen Tausenden von jugoslawischen und griechischen Zivilisten. Acht Angeklagte werden zu Haftstrafen verurteilt, zwei davon lebenslänglich, zwei weitere Angeklagte werden freigesprochen. Das Urteil im "Geiselmord-Prozess" ist in den vormals von Deutschland besetzten Ländern stark kritisiert worden.
Im Prozess gegen die Leiter des Wirtschafts- und Verwaltungshauptamtes (WVHA) der SS waren achtzehn Personen angeklagt. Das WVHA unter der Leitung von Oswald Pohl hat finanzielle und rechtliche Fragen der SS bearbeitet, die Uniformen und andere Ausrüstungen der SS bereitgestellt und die Errichtung und Verwaltung der SS-Gebäude, Baracken und Lager einschließlich der Konzentrationslager geleitet. Außerdem ist das WHVA verantwortlich gewesen für die in der Nähe von KZ liegenden SS-Wirtschaftsbetriebe wie Bergwerke, Steinbrüche oder Ziegeleien. So werden die Angeklagten direkt mit der Durchführung der Massenmorde in den Lagern in Verbindung gebracht. Zwölf von ihnen werden zu Freiheitsstrafen verurteilt, drei zum Tode, wobei allerdings nur das Todesurteil gegen Oswald Pohl vollstreckt wird. In den fünfziger Jahren werden die Gefängnisstrafen in einer Generalamnestie ausgesetzt.