Die 12 Nürnberger Nachfolgeprozesse : [mehrteilige] Filmdokumentation. DVD 5, Der Prozess gegen das Rasse- und Siedlungshauptamt der SS : Fall 8 / eine Dokumentation von Bengt von Zur Mühlen. [Regieassistenz: Carsten Kaltner u.a.; Red. und Übersetzung: Andreas von Klewitz; Sprecher: Detlef Bruns; Mitarb.: Jeannine Peka u.a.; Gesamtleitung: Bengt von Zur Mühlen] / Gesamtleitung: Bengt von zur Mühlen

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Detalhes bibliográficos
Publicado no:Die 12 Nürnberger Nachfolgeprozesse [Bildtonträger] DVD 5
Outros Autores:ZurMühlen, Bengt von (Contributor)
Peka, Jeannine (Contributor)
Klewitz, Andreas von (Editor)
Bruns, Detlef (Narrator)
Kaltner, Carsten (Director)
Formato: DVD
Idioma:German
Publicado em:Potsdam-Babelsberg : Chronos-Media, 1998
Sumário
Der zweite Prozess gegen ein SS-Hauptamt ist jener gegen vierzehn hohe Beamte des Rassen- und Siedlungshauptamtes (RUSHA). Die Aufgabe dieser SS-Organisation ist es gewesen, die arische Abstammung der SS-Angehörigen sicherzustellen und die Überlegenheit der "nordischen Rasse" zu fördern und vor "vergiftendem" Einfluss von außen zu schützen. Dreizehn Angeklagte werden zu Haftstrafen verurteilt, eine Angeklagte wird freigesprochen. Mitte der fünfziger Jahre werden die noch Inhaftierten aufgrund einer Generalamnestie entlassen.
DVD 5 enth. auch: Der SS-Einsatzgruppen-Prozess Nürnberg (Fall 9); Laufzeit ca. 55 Min.
Der dritte Prozess gegen Unterorganisationen der SS ist jener gegen die vier SS-Einsatzgruppen. Die Einsatzgruppen (A,B,C,D) sind besondere Einheiten der SS gewesen, die die deutsche Armee während des Angriffs auf die Sowjetunion mit dem allgemeinen Auftrag begleitet haben, die "politische Sicherheit" in den besetzten Gebieten zu gewährleisten. Dieser Auftrag hat für die SS die möglichst sofortige Ermordung aller Juden sowie anderer Gruppen wie kommunistischer Parteifunktionäre oder Sinti und Roma bedeutet. Ungefähr eine Million Menschen sind in der Sowjetunion von den Einsatzgruppen "liquidiert" worden. Die 24 Angeklagten sind Befehlshaber oder Offiziere dieser Einheiten gewesen. Im "größten Mordprozess der Geschichte", wie die Presse die Verhandlung bezeichnet, werden vierzehn der 24 Angeklagten zum Tode, die anderen zu Haftstrafen verurteilt. Nur vier Todesurteile werden vollstreckt. Nach einer Generalamnestie sind Mitte der fünfziger Jahre sämtliche Inhaftierte wieder auf freiem Fuß.